1. Art der Einrichtung
Stationäre Jugendgruppe mit 5 Plätzen
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Betreuung von Mädchen und Jungen im Alter von 16 bis 18 Jahren
- Betreuung gemäß § 27 i. V. mit den §§ 34,35 und § 41 SGB VIII
- Betreuung von minderjährigen Schwangeren gemäß § 27 Abs. 4 SGB VIII
1.2 Belegung
Die Jugendlichen leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 5 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Im Haus (Etage) befinden sich fünf Einzelzimmer. Den Bewohnern stehen ein Wohn-und Küchenbereich, ein Computerraum und zwei Bäder zur Verfügung. Das Weitern gibt es ein Erzieherzimmer, ein Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum.
Zur gemeinsamen Nutzung (auch Gruppenübergreifend) gibt es ein Sportraum, ein Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.
Art der Versorgung:
- Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
- Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten
1.3. Fachpersonal
Personalschlüssel 1: 3
- Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,
- 1 staatlich anerkannte Erzieher/ innen
- 2 Kindheitspädagoginnen BA
- Psychologin (gruppenübergreifend)
- Wirtschaftsbereich:
- 1 Hausfrau, gruppenübergreifend
- 1 Hausmeister
Leitung und Verwaltung Tangermünde:
- Einrichtungsleiterin
- Pädagogische Leiterin
- Kindheitswissenschaftlerin (gruppenübergreifend)
- Haushaltssachbearbeiterin
2. Zielgruppe
- Jugendliche die auffällig in ihrer sozialen Entwicklung sind
- Jugendliche die auf Grund familiärer Defizite (langer Heimaufenthalt) und vor dem eigenständigen Wohnen Ängste entwickeln
- Jugendliche die reaktiven Störungen zeigen z. B. auf Grund familiärer Belastungen
- Jugendliche, die auffällig sind im Sozial- und Leistungsverhalten
- wenn ambulante Hilfen nicht mehr greifen
- wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend ist, dass ein kurzzeitiges Loslösen vom Familienverband notwendig wird, um eine weitere Verfestigung der Problematik zu verhindern
- Jugendliche mit einer Lernbehinderung
- junge Menschen, die ihre Selbstständigkeit in lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen (Mitarbeit) und dabei sozialpädagogische Unterstützung bedürfen
- junge Menschen, die sich noch nicht in der Lage fühlen, in die Betreute Wohnform zu gehen oder minderjährige Mädchen, die auf die Geburt ihres Kindes und ein eigenständiges Leben mit ihrem Kind, intensiv vorbereitet werden
3. Aufnahme
- Aufnahmkriterien
- persönliche Entscheidung sich auf eine Zusammenarbeit mit den Pädagogen, Psychologen einzulassen
- Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen
- Akzeptanz eines suchtmittelfreien Hauses
- Akzeptanz einer integrativen Unterbringung
- Ausschlusskriterien -Nicht aufgenommen werden Jugendliche
- mit akuten jugendpsychiatrischen Erkrankungen (Diagnosen), welche eine vorrangige stationäre psychiatrische Behandlung bedürfen,
- die eine schwerstkörperlich- und geistige Behinderung mit erhöhten Pflegeaufwand haben
- sowie Jugendliche, die unter Drogeneinfluss und dauerhaftem Konsum stehen, Kinder und Jugendliche mit erhöhter Gewaltbereitschaft, Zündler bzw. Brandstifter
- Entlassungskriterien(sofortig)
- Drogenfund im Haus bei dem Bewohner/ in
- Verteilung der Drogen an andere Bewohner /innen
- Konsumierung von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meths
- Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana u. a.) ist nicht erwünscht.
- Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:
- gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
- Gespräch mit Heiminterner Psychologin
- Ambulante Therapie oder stationäre Therapie
- Drogentest in regelmäßigen Abständen
- Info an Sorgeberechtigte, Jugendamt
Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (beispielsweise kein Schulbesuch, auffälliges Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht), erfolgt die sofortige Einweisung unter Einbezug der Sorgeberechtigten in die Psychiatrie zur stationären Therapie. Werden die Maßnahmen vom Jugendlichen abgelehnt, führt dies zur Entlassung bzw. Beendigung der HzE Maßnahme in unserer Einrichtung.
4. Ziele
- das Erreichen Altersentsprechender sozialer Integrationsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Abmilderung von Verhaltensauffälligkeiten
- die Stärkung der Persönlichkeit, sowie die Verbesserung von Selbstwert- und
- Selbstwirksamkeitserleben
- die Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz und der
- Integrationsfähigkeit
- das Erkennen und Nutzen vorhandener Ressourcen
- die Abmilderung von Wahrnehmungsschwächen, kognitiven Schwächen und
- integrationshinderlichen Denkmustern
- die Förderung der schulischen Leistungen
- die Förderung Altersentsprechender Freizeitaktivitäten, Hobbys, spezieller Talente, das Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive
- Pflege von Außenkontakten- Ablösung vom Gruppenleben
- Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine selbstständige Lebensführung werden trainiert
- Vorhandene Ressourcen der Jugendlichen werden herausgebildet, gestärkt und genutzt sowie die Selbsthilfe gefördert
- Kompetenzen und Interessengebiete der Jugendlichen sollen sich erweitern
- Wirtschaftliche und soziale Lebensgrundlagen werden vorausschauend und langfristig abgesichert
- Berufs- und Zukunftsorientierung werden angestrebt und eingeleitet
- Praktiken des „Erwachsenwerden“ werden erfahren und erprobt
- Schwerpunkte hierbei sind:
- Eigenverantwortung entwickeln und fördern
- Mitwirkung der Jugendlichen
- Selbstständigkeit in der Alltagsstrukturierung, -gestaltung und -bewältigung
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Finanzen
- Planung und Vorbereitung des Umzugs in das Betreute Wohnen bzw. in die eigene Wohnung
5. Methoden und Arbeitsprinzipien
Die methodischen Grundlagen lassen sich überwiegend aus dem sozial- und heilpädagogischen, sozialtherapeutischen und systemischen Handeln ableiten, die stark auf handlungsorientierten und erlebnispädagogischen Ansätzen beruhen.
- Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes
- intensive pädagogische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen und dem Setzen von Grenzen und dem gemeinsamen Bestimmen von Freiräumen (Partizipation, Heimbeirat, Hausordnung)
- Förderung im kognitiven und lebenspraktischen Bereich
- Auseinandersetzung mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen Jugendlichen im Kontext der Gruppe
- vertrauensvolle Atmosphäre schaffen
- als Gesprächspartner zur Verfügung stehen (Vertrauen und Sicherheit vermitteln)
- Ängste, Selbstständigkeit, Einsamkeit besprechen und bearbeiten
- Eltern und Bezugspersonenarbeit, Wertschätzung und Akzeptanz aller Kontaktperson
- Gruppen und Einzelgespräche
- altersgerechtes Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten, auch behindertengerecht Fertigkeiten trainieren (an Fähigkeiten und Fertigkeiten anknüpfen, Ressourcen aufdecken)
- Sicherstellung von notwendigen Therapien und Benutzung von Hilfsmitteln
- Erziehungsplanung und entsprechende Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplangespräche
- Besuch von Therapeuten, Ärzten, Fachärzten – Verselbständigung, aber Begleitung, wenn erwünscht durch Pädagogen oder durch das Einbeziehen der Eltern möglich
- erlebnispädagogische Projekte zur Grenzerfahrung
- Feriengestaltung durch Projektarbeit
- Förderung der Kontakte mit dem sozialen Umfeld (Herkunftsfamilie, Freundeskreis und Bekannte, Außenkontakte zu Gleichaltrigen)
- arbeiten mit Zielvereinbarungen (z. B. was in bestimmten Zeitabschnitten selbstständig erledigt wird)
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
- Aufbau Netzwerke
6. Besonderheiten
- lebensorientierter Bereich
- Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten Reinigung der Räume, Einkaufen, Wäschepflege, Zubereitung von Speisen)
- Körper- Gesundheits- und Sozialpflege/Aufklärungsarbeit
- Aufstehen mit Hilfe eines eigenen Weckers (Selbstverantwortung tragen)
- Heranführung an die Selbstverwaltung der zustehenden Finanzen (Teilziele)
- Umgang mit Bankgeschäften, Girokonto, Sparbuch
- Planung von Finanzen (ansparen von finanziellen Mitteln) für die Zukunft, erste Miete/Kaution
- Erstellung eines Finanzplanes (Haushaltsbuch) Einnahmen/ Ausgaben
- Zukunftsplanung (Miete/Stromkosten/Wasser/Telefon/Versicherung/GEZ)
- Planung, Anschaffungen für die eigene Wohnung/ schriftliche Aufstellung
- schrittweise Selbstverwaltung der eigenen Papiere (Ordner anlegen)
- Umgang mit Behörden üben/ Anträge stellen/ Formulare ausfüllen/ Informationen einholen
- Planung Auszug ins Betreute Wohnen oder in die eigene Wohnung (Wohnungssuche)
- Kontaktpflege im Haus/Nachbarschaftshilfe/ Rücksichtnahme auf Nachbarn
- Bereich Schule / Ausbildung
- Beratungen bei Entscheidungen / Schule und Ausbildung
- Begleitung und Unterstützung bei schulischen und Ausbildungsbelangen
- auf Wunsch Stützunterricht bei den Hausaufgaben
- Rückkopplung mit Lehrern und Ausbildern
- Unterstützung bei der Organisation von Praktika
- Arbeitsprinzipien
- Partizipation und Empowerment („Hilfe zur Selbsthilfe“)
- Herausbildung und Wahrnehmung der aktiven und aktivierbaren (sozialen) Ressourcen durch Gesprächs- und Angebotsvielfalt
- stufenweise und individuell angepasste Erhöhung der Anforderungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Jugendlichen
- Netzwerkarbeit mit Multiplikatoren
- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
- Akzeptanz und Wertschätzung der individuellen Persönlichkeiten als grundlegende Arbeitshaltung
- Nachhaltigkeit
- Sicherung der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit durch die Prozessbegleitung vom Einzug in die Trainingswohngruppe bis hin zur ambulanten Nachbetreuung im eigenen Wohnraum je nach individueller Hilfeplanvereinbarung
- Bei Bedarf begleitet das Erzieherteam die Jugendlichen von der Trainingswohngruppe über das Betreute Wohnen bis hin zur Nachbetreuung im eigenen Wohnraum.
- Durch die Integration der Trainingswohngruppe auf dem Gelände der Kinder- und Jugendhäuser ist die Nachtbesetzung (Notfallversorgung) stets abgesichert.
- in Krisensituationen steht den Jugendlichen eine heiminterne Psychologin zur Verfügung
- Möglichkeit der Vernetzung mit dem Angebot der gesamten Einrichtung (Kletter- und Grenzerfahrungsprojekte, Arbeitsgemeinschaften usw.)
- Projektarbeit (Teilnahme an Projekten gruppenübergreifend möglich) und Feriengestaltung
- Arbeitsgemeinschaft Sport
- Gruppenstunden zur Aufklärung der Projektgruppe (Vereinigung) CareLeaver (u.a. Ausgabe von Informationsmaterial, wenn gewünscht Kontaktaufnahme zu CareLeaver – Mitgliedern zur Beratung)
Psychologische Betreuung
Um die Jugendlichen, die im Heim aufgenommen werden, zu stabilisieren und ihnen die Integration ins Heim und ihr Umfeld zu erleichtern, werden sie bei Bedarf von einem/er Heimpsychologen/in betreut.
Da die Jugendlichen häufig milieugeschädigt sind und traumatisierende Erfahrungen hinter sich haben, ist eine rasche psychotherapeutische Aufarbeitung bzw. Stützung und Begleitung wichtig, um schon vorhandene emotionale und Verhaltensstörungen zu reduzieren, den Jugendlichen zu stabilisieren oder zukünftige seelische Schäden abzuwenden.
Dafür gibt es bei Bedarf Sprechzeiten bei der Psychologin im Einzelsetting oder im Gruppensetting mit den Jugendlichen.
Methodisch wird je nach Verhaltensauffälligkeit oder Krankheitsbild verhaltens-, gesprächs- und/oder spieltherapeutisch gearbeitet.
Im Einzelfall werden nach Bedarf auch Familiengespräche angeboten (systemische Beratung). Begleitend erfolgen regelmäßig Fallbesprechungen mit dem Jugendlichen, den betreuenden Erziehern und den pädagogischen Einzelfallbetreuern statt.
Wenn der Aufbau einer positiven Beziehung zum Jugendlichen oder die Stabilisierung nicht gelingt, wenn Suizidalität vorliegt oder die ambulante Betreuung aufgrund der Schwere der Symptomatik nicht ausreichend ist, werden im Team andere Lösungen erarbeitet (sonderpädagogische Betreuung, stationäre bzw. tagesklinische Behandlung in der Psychiatrie).
7. Qualitätssicherung
Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen. Letztmalig ist unsere Einrichtung im September 2024 extern zertifiziert worden. Interne Audits finden regelmäßig statt.
Außerdem zählen zu unseren qualitätssichernden Maßnahmen:
- Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen in regelmäßigen jährlichen Abständen
- Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination gem. Qualitätshandbuch
- Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
- Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
- Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
- Kooperation mit den zahlreichen Netzwerken
- Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt / Amtsvormund oder Amtspfleger bzw. Einzelvormund oder Einzelpfleger
- kontinuierliche und regelmäßige fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
- kontinuierliche und regelmäßige Supervision
- Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
- Krisenmanagement
- Anleitungen und hochqualitative Betreuung von Praktikanten durch eine/n Anleiter im Team sowie durch eine/n Mitarbeiter/in im Rahmen der Praxisanleitung des DRK östliche Altmark
- Einarbeitungskonzept für die Mitarbeiter/innen sowie Praktikanten/innen
- kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)1
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des sexualpädagogischen Konzeptes
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des Gewaltschutzkonzeptes inklusive medien-konzeptionaler Anteile
- Kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Konzepte
- Partizipation und Beschwerdemanagement inkl. die Arbeit mit der Ombudstelle
- externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht und altersentsprechend in jeder Gruppe / Team kommuniziert (Gruppenstunden, Aushang)
- Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz in der pädagogischen Arbeit
- kontinuierliche Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
- Beratungen zu kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Einrichtung und damit verbundene tragfähige Investitionen
- Elterncoaching – siehe Konzept
- Begleitung der Jugendlichen durch die Kooperation mit dem „Careleaver“ Verein (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)
Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten. Bei Änderungen, die die Betriebserlaubnis betreffen, erfolgt sodann eine Information an Landesjugendamt.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet. Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.
Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement)
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
8. Kontaktdaten der Gruppe
DRK Kinder und Jugendhäuser „Anne Frank“
Trainingswohngruppe
Heerener Str. 29 a
39590 Tangermünde
Teamleitung: Fr. Matzinke
Tel.: 039322 / 72 21 22
twg@drk-stendal.de