1. Art des Angebotes
2. Zielgruppe
3. Voraussetzungen
- Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen
- Bereitschaft zur schulischen Unterstützung
4. Ziele
- Alters- und schulformspezifische Arbeit bzw. Anleitung zur selbständigen Hausaufgabenerledigung
- ab Klasse 6 erfolgt die schrittweise Verselbständigung der Hausaufgabenerledigung
- spezifische Förderung der Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie
- Nachhilfe zum Aufholen des versäumten Unterrichtsstoffes
5. Methoden und Arbeitsprinzipien
mit dem Kind
- Einsatz vielfältiger Anschauungsmittel, vor allem für die Grundschüler,
- Einsatz von Kinderbüchern für das tägliche Lesen für Grundschüler und lernbehinderte Kinder
- Bereithalten von sämtlichen für den Unterricht erforderlichen Arbeitsmittel
- Arbeiten mit dem Computer
im Team / Einrichtung
- Enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Erzieherteams / Gruppen (Zuarbeit für die Entwicklungsberichte, Hilfeplangespräche)
- Teilnahme an Team- und Fallberatungen der Gruppen
- Tägliche Absprachen mit den diensthabenden Erziehern
- Austausch mit der pädagogischen Leitung bzw. Einrichtungsleitung
- Individuelle Gespräche mit der Psychologin zum Entwicklungs- und Bildungsstand
außerhalb des Heimes
- Enge Zusammenarbeit mit den Schulen (Klassenlehrern, Fachlehrern und Schulleitung)
- Teilnahme an Klassenkonferenzen, Krisengesprächen und Gesprächen zu den Förderplänen für die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung
- Elternarbeit, wenn es möglich ist, werden die Eltern integriert, um eine Brücke zwischen den geteilten Lebenswelten zu schaffen.
6. Besonderheiten
Die tägliche Arbeitszeit ist angepasst an die Alltagsstruktur der Kinder und Jugendlichen ab 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr (bei Bedarf auch bis 20.00 Uhr).
- Projekte in den Ferien:
- Lernprojekte, um das Gelernte spielerisch „aufzufrischen“ (Einsatz vielfältiger Materialien, Lernspiele am PC, Mandalas, Memory, LÜK – Kasten, Kinderbücher, Aufgabenblätter mit Selbstkontrolle
- Aktionstage (Orientierung an den Interessen und am Unterrichtsstoff der Kinder und Jugendlichen, z. B. Museen, Heimatstädte, Landwirtschaft, Medien)
- Betreiben einer internen Bibliothek und Hinwirken auf die Nutzung dieser durch die Organisation von Buchlesungen, Zusammenarbeit mit der örtlichen Buchhandlung und anderen Bibliotheken
- AG „Geschichtenschreiben“ mit dem Ziel, talentierte Kinder und Jugendliche zu fördern und kleine Bücher und Gedichte entstehen zu lassen
- Organisation von Spieltagen, um gelerntes spielerisch anzuwenden
- Mal- und Zeichenprojekte
7. Qualitätssicherung
Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen. Letztmalig ist unsere Einrichtung im September 2024 extern zertifiziert worden. Interne Audits finden regelmäßig statt.
Außerdem zählen zu unseren qualitätssichernden Maßnahmen:
- Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen in regelmäßigen jährlichen Abständen
- Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination gem. Qualitätshandbuch
- Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
- Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
- Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
- Kooperation mit den zahlreichen Netzwerken
- Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt / Amtsvormund oder Amtspfleger bzw. Einzelvormund oder Einzelpfleger
- kontinuierliche und regelmäßige fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
- kontinuierliche und regelmäßige Supervision
- Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
- Krisenmanagement
- Anleitungen und hochqualitative Betreuung von Praktikanten durch eine/n Anleiter im Team sowie durch eine/n Mitarbeiter/in im Rahmen der Praxisanleitung des DRK östliche Altmark
- Einarbeitungskonzept für die Mitarbeiter/innen sowie Praktikanten/innen
- kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)1
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des sexualpädagogischen Konzeptes
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des Gewaltschutzkonzeptes inklusive medien-konzeptionaler Anteile
- Kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Konzepte
- Partizipation und Beschwerdemanagement inkl. die Arbeit mit der Ombudstelle
- externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht und altersentsprechend in jeder Gruppe / Team kommuniziert (Gruppenstunden, Aushang)
- Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz in der pädagogischen Arbeit
- kontinuierliche Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
- Beratungen zu kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Einrichtung und damit verbundene tragfähige Investitionen
- Elterncoaching – siehe Konzept
- Begleitung der Jugendlichen durch die Kooperation mit dem „Careleaver“ Verein (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet.
Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.
Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement) Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
8. Kontaktdaten
DRK Kinder- und Jugendhäuser „Anne Frank“
39590 Tangermünde
Heerener Str. 29 a
S. Morsch Kämmerer - Heimlehrerin
Telefon: 039322 / 72 21 23
lehrer@drk-stendal.de