Stationäres Wohnen in einer Einraumwohnung mit 2 Plätzen, bzw. Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
1.1 Gesetzliche Grundlagen
- Betreuung von Jungen und Mädchen im Alter von 16 Jahren längstens bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit gemäß § 27 i. V. m. den §§ 34 und 41 SGB VIII
- Betreuung und Nachbetreuung im eigenen Wohnraum möglich
1.2 Belegung
Die Jugendlichen leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 2 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. (längstens bis wirtschaftlicher Selbständigkeit)
Im Haus (Etage) befinden sich 2 Einraumwohnungen. Den Bewohnern stehen neben dem Wohnraum ein Bad und eine Küche zur Verfügung. Zur Gemeinsamen Nutzung (Gruppenübergreifend = Anbindung an die Trainingswohngruppe) gibt es ein Sportraum, ein Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.
Art der Versorgung:
- Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
- Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten
1.3 Fachpersonal
Personalschlüssel = 7 Betreuungsstunden pro Woche, bei Bedarf Aushandlung von zusätzlichen Betreuungsstunden (Fachleistungsstunden, auch psychologische Fachleistungsstunden) möglich.
Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,
- 1 staatlich anerkannte Erzieher/ innen
- 1 Kindheitspädagogin BA
Wirtschaftsbereich: 1 Hausfrau, gruppenübergreifend 1 Hausmeister.
Leitung und Verwaltung Tangermünde:
- Einrichtungsleiterin
- Pädagogische Leiterin
- Haushaltssachbearbeiterin