1. Art der Einrichtung
Stationäres Wohnen in einer Einraumwohnung mit 2 Plätzen, bzw. Nachbetreuung im eigenen Wohnraum.
1.1 Gesetzliche Grundlagen
- Betreuung von Jungen und Mädchen im Alter von 16 Jahren längstens bis zurwirtschaftlichen Selbstständigkeit gemäß § 27 i. V. m. den §§ 34 und 41 SGB VIII
- Betreuung und Nachbetreuung im eigenen Wohnraum möglich
1.2 Belegung
Die Jugendlichen leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 2 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (längstens bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit). Im Haus (Etage) befinden sich 2 Einraumwohnungen. Den Bewohnern stehen neben dem Wohnraum ein Bad und eine Küche zur Verfügung. Zur gemeinsamen Nutzung (gruppenübergreifend = Anbindung an die Trainingswohngruppe) gibt es einen Sportraum, einen Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.
- Art der Versorgung:
- Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
- Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten
1.3 Fachpersonal
Personalschlüssel = 7 Betreuungsstunden pro Woche, bei Bedarf Aushandlung von zusätzlichen Betreuungsstunden (Fachleistungsstunden) möglich
- Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte, die auch gleichzeitig in der Trainingswohngruppe tätig sind:
- 1 staatlich anerkannte Erzieher/ innen,
- 1 Kindheitspädagogin BA
- Wirtschaftsbereich:
- gruppenübergreifend 1 Hausmeister
Leitung und Verwaltung Tangermünde:
- Einrichtungsleiterin
- Pädagogische Leiterin
- Haushaltssachbearbeiterin
2. Zielgruppe
- Jugendliche die auffällig in ihrer sozialen Entwicklung sind
- wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend ist, dass ein kurzzeitiges Loslösen vom Familienverband notwendig wird, um eine weitere Verfestigung der Problematik zu verhindern
- wenn ambulante Hilfen nicht mehr greifen
- wenn die Verselbstständigung des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist
- junge Menschen, die ihre Selbstständigkeit in lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen (Mitarbeit) und dabei sozialpädagogische Unterstützung bedürfen
- Jugendliche aus der Heimunterbringung, bei denen die Entwicklungsprozesse in der Gruppe abgeschlossen bzw. nicht mehr förderlich sind
- Betreuung minderjähriger Schwangeren bis zur Entbindung und anschließender Betreuung im eigenen Wohnraum oder in einer Mutter – Kind – Einrichtung
- Aufnahmekriterien
- persönliche Entscheidung sich auf eine Zusammenarbeit mit den Pädagogen, Psychologen einzulassen
- Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen
- Akzeptanz eines suchtmittelfreien Hauses
- Akzeptanz einer integrativen Unterbringung
- Nicht aufgenommen werden Jugendliche
- mit akuten jugendpsychiatrischen Erkrankungen (Diagnosen), welche eine vorrangige stationäre psychiatrische Behandlung bedürfen,
- die eine schwerstkörperlich- und geistige Behinderung mit erhöhten Pflegeaufwand haben
- sowie Jugendliche, die unter Drogeneinfluss und dauerhaftem Konsum stehen, Kinder und Jugendliche mit erhöhter Gewaltbereitschaft, Zündler bzw. Brandstifter.
- Entlassungskriterien(sofortig)
- Drogenfund im Haus bei dem Bewohner/ in
- Verteilung der Drogen an andere Bewohner /innen
- Konsumierung von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meths
- Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana u. a.) ist nicht erwünscht
- Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:
- gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
- Gespräch mit Heiminterner Psychologin
- Ambulante Therapie oder stationäre Therapie
- Drogentest in regelmäßigen Abständen
- Info an Sorgeberechtigte, Jugendamt
Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (beispielsweise kein Schulbesuch, auffälliges Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht), erfolgt die sofortige Einweisung unter Einbezug der Sorgeberechtigten in die Psychiatrie zur stationären Therapie. Werden die Maßnahmen vom Jugendlichen abgelehnt, führt dies zur Entlassung bzw. Beendigung der HzE Maßnahme in unserer Einrichtung.
3. Aufnahme
Aufnahme nach Anfrage
- persönliches Vorgespräch und Besichtigung der Gruppe
- Probezeit = 8 – 12 Wochen
- nach 6 Wochen wird ein Situationsbericht erstellt, in dem Empfehlungen für weiterführende Ziele gegeben werden
- im darauffolgenden Hilfeplangespräch werden die Ziele und die weitere Perspektive besprochen
4. Ziele
Vorranging ist das Erreichen altersentsprechender sozialer Integrationsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Abmilderung von Verhaltensauffälligkeiten der Fokus. Ebenso werden die Stärkung der Persönlichkeit, sowie die Verbesserung von Selbstwert- und Selbstwirksamkeitserleben, die die Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz und der Integrationsfähigkeit, das Erkennen und Nutzen vorhandener Ressourcen und die die Abmilderung von Wahrnehmungsschwächen, kognitiven Schwächen und integrationshinderlichen Denkmustern fokussiert. Natürlich erfolgt die die Förderung der schulischen Leistungen, die Förderung altersentsprechender Freizeitaktivitäten und Hobbys sowie spezieller Talente. Das Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive ist im Trainingswohnen von essentieller Bedeutung.
Des Weiteren werden:
- Informationen zu der „Care Leaver“ Vereinigung (Infos für den Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in der Selbständigkeit)
- Pflege von Außenkontakten- Ablösung vom Gruppenleben (Netzwerkarbeit)
- Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine selbstständige Lebensführung werden trainiert
- vorhandene Ressourcen der Jugendlichen werden herausgebildet, gestärkt und genutzt sowie die Selbsthilfe gefördert
- Kompetenzen und Interessengebiete der Jugendlichen sollen sich erweitern
- wirtschaftliche und soziale Lebensgrundlagen werden vorausschauend und langfristig abgesichert
- Berufs- und Zukunftsorientierung werden angestrebt und eingeleitet
- Praktiken des „Erwachsenwerden“ werden erfahren und erprobt, Schwerpunkte hierbei sind:
- Eigenverantwortung entwickeln und fördern
- Selbstständigkeit in der Alltagsstrukturierung, Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Finanzen
- Planung und Vorbereitung des Umzugs in das Betreute Wohnen bzw. in die eigene Wohnung
Die Lebenslagen der Jugendlichen werden in ihrer Ganzheitlichkeit und als komplexes soziales System wahrgenommen. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Hilfebedarf und nicht das „vorhandene“ Hilfsangebot den Hilfeverlauf bestimmen.
5. Methoden und Arbeitsprinzipien
Die methodischen Grundlagen für das betreute Wohnen unterteilen wir in den sozialen, den lebensorientierten- und den schulischen Bereich / Ausbildung
- Sozialer Bereich
- Vertrauensvolle Atmosphäre
- an Fähigkeiten anknüpfen statt Defizite zu beschreiben
- Aufzeigen von Orientierungs- und Lebensperspektiven
- Kontaktpflege mit Eltern und Angehörigen
- Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger
- Unterstützung bei sinnvoller Freizeitgestaltung
- Grenzen setzen und Regeln aufstellen aber auf Freiräume achten
- Wertschätzung und Akzeptanz
- Arbeiten mit Zielvereinbarungen und Schlussfolgerungen
- als Gesprächspartner zur Verfügung stehen (Vertrauen und Sicherheit vermitteln)
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
- Lebensorientierter Bereich
- Orientierung an Stärken und Ressourcen
- einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten (Saubermachen, Einkaufen, Wäschepflege, Zubereitung von Lebensmitteln)
- Körper- Gesundheits- und Sozialpflege / Aufklärungsarbeit
- heranführen an die Selbstverwaltung der zustehenden monatlichen Finanzen
- Vorbereitung und Hilfe bei Behörden und Formularen
- Erstellung eines Finanzplanes mit Vermerk der regelmäßigen monatlichen Kosten (Miete, Strom, Telefon, Versicherung, GEZ)
- vorausschauende Planung von Ausgaben (Girokonto, Sparbuch)
- Planung Auszug mit Wohnungssuche
- schrittweise Selbstverwaltung der eigenen Papiere / Akten
- wenn nötig Beantragung eines gerichtlich bestellten Betreuers
- Kontaktpflege mit Nachbarn, Aufbau Netzwerk
- Aufklärung der Projektgruppe (Vereinigung) Care Leaver (u.a. Ausgabe von Informationsmaterial, wenn gewünscht Kontaktaufnahme zu Care Leaver – Mitgliedern zur Beratung)
- Bereich Schule / Ausbildung
- Beratungen bei Entscheidungen / Schule und Ausbildung
- Begleitung und Unterstützung bei schulischen und Ausbildungsbelangen
- auf Wunsch Stützunterricht bei den Hausaufgaben, Rückkoppelung mit Lehrern und Ausbildern
- Unterstützung bei der Organisation von Praktika
- Arbeitsprinzipien
- Partizipation und Empowerment („Hilfe zur Selbsthilfe“)
- Herausbildung und Wahrnehmung der aktiven und aktivierbaren (sozialen) Ressourcen durch Gesprächs- und Angebotsvielfalt
- stufenweise und individuell angepasste Erhöhung der Anforderungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Jugendlichen
- Netzwerkarbeit mit Multiplikatoren
- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
- Akzeptanz und Wertschätzung der individuellen Persönlichkeiten als grundlegende Arbeitshaltung
- Projektarbeit – Teilnahme gruppenübergreifend möglich
6. Besonderheiten
- Sicherung der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit durch die Prozessbegleitung vom Einzug in das Betreute Wohnen bis hin zur ambulanten Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
- Das Erzieherteam begleitet die Jugendlichen von der Trainingswohngruppe über das Betreute Wohnen bis hin zur Nachbetreuung im eigenen Wohnraum.
- Es besteht die Möglichkeit der Vernetzung mit dem Angebot der gesamten Einrichtung (Kletter- und Grenzerfahrungsprojekte, Arbeitsgemeinschaften usw.)
- Projektarbeit, Feriengestaltung, Teilnahme an Projekten Gruppenübergreifend möglich
- Projekt „Care – Leaver“ – Aufbau von Kontakten
7. Qualitätssicherung
Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen. Letztmalig ist unsere Einrichtung im September 2024 extern zertifiziert worden. Interne Audits finden regelmäßig statt.
Außerdem zählen zu unseren qualitätssichernden Maßnahmen:
- Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen in regelmäßigen jährlichen Abständen
- Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination gem. Qualitätshandbuch
- Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
- Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
- Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
- Kooperation mit den zahlreichen Netzwerken
- Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt / Amtsvormund oder Amtspfleger bzw. Einzelvormund oder Einzelpfleger
- kontinuierliche und regelmäßige fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
- kontinuierliche und regelmäßige Supervision
- Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
- Krisenmanagement
- Anleitungen und hochqualitative Betreuung von Praktikanten durch eine/n Anleiter im Team sowie durch eine/n Mitarbeiter/in im Rahmen der Praxisanleitung des DRK östliche Altmark
- Einarbeitungskonzept für die Mitarbeiter/innen sowie Praktikanten/innen
- kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)2
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des sexualpädagogischen Konzeptes
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des Gewaltschutzkonzeptes inklusive medien-konzeptionaler Anteile
- Kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Konzepte
- Partizipation und Beschwerdemanagement inkl. die Arbeit mit der Ombudstelle
- externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht und altersentsprechend in jeder Gruppe / Team kommuniziert (Gruppenstunden, Aushang)
- Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz in der pädagogischen Arbeit
- kontinuierliche Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
- Beratungen zu kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Einrichtung und damit verbundene tragfähige Investitionen
- Elterncoaching – siehe Konzept
- Begleitung der Jugendlichen durch die Kooperation mit dem „Careleaver“ Verein (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)
Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet.
Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.
Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement)
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
8. Kontaktdaten der Gruppe
DRK Kinder und Jugendhäuser „Anne Frank“
Betreutes Wohnen
Heerener Str. 29 a
39590 Tangermünde
Teamleitung: Fr. Matzinke
Tel.: 039322 / 72 21 22
Fax: 039322 / 72 21 30
twg@drk-stendal.de