1. Art der Einrichtung
Wir bieten eine teilstationäre Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach den §§ 27, 32 und 36 SGB VIII an. Im Rahmen der erzieherischen Hilfe werden Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 14 Jahren aus allen Schulformen betreut und gefördert. Die Hilfeform ist zeitlich befristet für ca. 2 Jahre oder individuell vereinbar.
1.1 Gesetzliche Grundlagen
- § 32 SGB VIII
1.2 Belegung
Tagesgruppe („Elbhafen“) Tangermünde:
Die Kinder und Jugendlichen sind im Erdgeschoss eines zweistöckigen Hauses untergebracht. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 10 Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Im Haus (Etage) befinden sich zwei Gruppenräume, zwei Hausaufgabenzimmer mit Computerarbeitsplatz, ein Wohnzimmer, ein Entspannungsraum und eine große Wohnküche. Des Weiteren gibt es ein Erzieherzimmer und 3 Bäder / Toiletten. Zur gemeinsamen Nutzung (auch Gruppen übergreifend) gibt es einen Sportraum, einen Entspannungsraum, einen Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.
Tagesgruppe („Tangerhafen“) Tangerhütte:
Die Tagesgruppe befindet sich in einer Wohnung des Hauses „Kinderoase“ im Heinrich – Rieke – Ring 3a am Stadtrand von Tangerhütte. Im Haus befinden sich ein großer Gruppen- und Wohnraum, ein Hausaufgabenraum, eine große Küche, ein Erzieherzimmer, ein Bad und ein Wintergarten. Auf dem abgeschlossenen Außengelände befindet sich eine Rasen- und Gartenfläche mit Tischtennisplatte und Spielplatz. Der Stadtpark und ein Sport- und Spielplatz befinden sich in unmittelbarer Nähe.
1.3. Fachpersonal
Personalschlüssel 1: 4
Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,
Tangermünde:
- 2 staatlich anerkannte Erzieherinnen
- 1 Sozialpädagogin BC in Ausbildung (Anerkennung als geeignete Person vorhanden)
Zusatzqualifikation:
- Psychodrama – Assistentin
Tangerhütte:
- 1 Heilpädagogin
- 1 staatlich anerkannte Erzieherin
Wirtschaftsbereich:
- stundenweise 1 Hausfrau, gruppenübergreifend
- 1 Hausmeister
Leitung und Verwaltung:
- Einrichtungsleiterin
- Pädagogische Leiterin
- Kindheitswissenschaftlerin (gruppenübergreifend)
- Haushaltssachbearbeiterin
2. Zielgruppe
Die Tagesgruppe nimmt zeitlich befristet, im Allgemeinen für ca. 2 Jahre oder individuell vereinbart, Mädchen und Jungen auf.
Aufnahmealter: 6 – 12 Jahre
Betreuungsalter: 6 – 14 Jahre
Das Erleben und Verhalten der Mädchen und Jungen im sozialen Umfeld, im Verhältnis zur eigenen Person oder im Lern- und Leistungsbereich weicht soweit ab, dass allgemeine Bildungs- und Erziehungseinrichtungen wie z.B. Schule, Hort, Familien unterstützende Hilfen nicht ausreichen und eine intensive pädagogische Betreuung notwendig wird, zum Beispiel bei:
- Entwicklungsverzögerungen
- gestörten familiären Beziehungen
- Lern- und Konzentrationsproblemen
- emotionalen Defiziten
- Kommunikationsproblemen
- Mangel an Beziehungs-, Konflikt- und Gruppenfähigkeit
- Störung des Sozialverhaltens
- Eingliederung des Kindes in die Familie nach Heimaufenthalt oder Therapieabschluss in einer kinderpsychiatrischen Klinik
Die Hilfe kann nicht gewährt werden, wenn:
- es an Freiwilligkeit und dauerhafter Mitwirkung fehlt
- eine akute Abhängigkeit von Drogen, Alkohol, Medikamente oder anderen Suchtstoffen besteht
- eine Schwerstpflegebedürftigkeit besteht
3. Aufnahme
- Aufnahme nach Anfrage
- persönliches Vorgespräch und Besichtigung der Gruppe
- Probezeit = 8 – 12 Wochen
- im darauffolgenden Hilfeplangespräch werden die Ziele und die weitere Perspektive besprochen
4. Ziele
Die Lebenslagen von Familien, Kindern und Jugendlichen werden in ihrer Ganzheitlichkeit und als komplexes soziales System wahrgenommen. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Hilfebedarf und nicht das „vorhandene“ Hilfsangebot den Hilfeverlauf bestimmen.
Ziele:
- Aufarbeitung der Entwicklungsrückstände des Kindes
- Strukturierung des Tagesablaufes
- Stärkung der schulischen Kompetenz des Kindes
- soziale Integration in Lebensfeld und Sozialraum
- gesicherter Verbleib des Kindes in der Familie
- Verbesserung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie
- Aktivierung der Selbsthilfepotenziale der Kinder und der Familie im familiären Bezugssystem
Eine starke Alltags- und Lebensweltorientierung soll erreicht werden durch:
- entsprechende erzieherische Angebote
- intensive Elternarbeit, Eltern- Kind - Arbeit und Familienarbeit (Nutzen der Trainings- und Familientage)
- lebenspraktische Befähigung
- Verbesserung der Kommunikation
- schulische Förderung
- Gruppenarbeit zum sozialen Lernen
- Einzelförderung
- Beziehungsarbeit
- Förderung von Kreativität und Selbständigkeit
- Gesundheitserziehung
5. Methoden und Arbeitsprinzipien
Die methodischen Grundlagen lassen sich überwiegend aus dem sozial-heilpädagogischen, sozialtherapeutischen und systemischen Handeln ableiten, die stark auf handlungsorientierten und erlebnispädagogischen Ansätzen beruhen. Daraus ergibt sich eine lebenspraktische und handlungsorientierte Arbeit sowohl mit dem Kind als Individuum als auch seiner Umwelt, wie Gruppe, Familie, Schule und soziales Umfeld.
5.1. Arbeitsfeld Gruppe – Verbesserte soziale Kompetenzen des Kindes
Die Gruppe ist ein pädagogisches und therapeutisches Feld, welches dem Kind Hilfen und Schutz gibt. Hier kann das Kind Beziehungen zu anderen und zu sich selbst eingehen und entwickeln. Die Gruppe bietet neben der Befriedigung von Grundbedürfnissen dem Einzelnen die Möglichkeit, Aufgaben entsprechend seinen Möglichkeiten zu übernehmen und Mitverantwortung für die Gruppe, den Tagesablauf und sich selbst zu tragen. Er kann hier in seiner Persönlichkeit wachsen und sich mit anderen identifizieren.
5.2. Gruppenpädagogische Methoden
- die Verhaltenskontrolle, Techniken der Selbstkontrolle und Selbsteinschätzung, das Lernen am Modell und die Geborgenheit der Gruppe geben dem Kind Sicherheit und zunehmend soziale Kompetenz.
Die Gruppe ist außerdem Trainingsfeld. Hier kann sich der Einzelne z. B. erproben im:
- Geben und Nehmen können
- gewaltfreien Durchstehen von Konflikten
- Erkennen von Wünschen und Bedürfnissen anderer Zuhören können
- Umgang mit Nähe und Distanz
- Zeigen von Umgangsformen
Das Vorgehen in kleinen Schritten, das Verstärken positiver Verhaltensmuster und die Selbstreflexion sind Mittel, um gesetzte Ziele zu erreichen.
5.3. Arbeitsfeld Individuelle Förderung – gestärkte persönliche Kompetenzen des Kindes
Aus der Arbeit mit der Gruppe ergeben sich Ansätze für eine gezielte Förderung des einzelnen Kindes in den Bereichen:
- Kenntnisse und Einhaltung von Werten und Normen
- Einhaltung von Absprachen und Vereinbarungen
- Führen von Einzelgesprächen mit dem Ziel der Selbstdarstellung von Erreichtem und der Erarbeitung neuer Zielstellungen
- Entwicklung der Fähigkeit einer realistischen Selbsteinschätzung
- Entwicklung von Kommunikationsfähigkeiten
- Anleitung zur selbstständigen Einhaltung von Körperhygiene, des Tragens sauberer Kleidung und eines äußerlichen Ordnungssinns
- Entspannungs- und Konzentrationsübungen
- Aufarbeitung schulischer Defizite
- Bedarfsanalyse zum Heranziehen externer Fachkräfte (z.B. Psychologe, Logopäde)
5.4. Arbeitsfeld Schule – geförderte schulische Kompetenz des Kindes
Erste und wichtigste Aufgabe der schulischen Förderung ist es, den Schülern wieder Zugang zu schulischen Erfolgen zu vermitteln, damit aus diesen Erfolgen wiederum eigenständige Motivation und Leistungsbereitschaft sowie Zutrauen in die eigene Leistungsbereitschaft erwachsen kann. Die Begleitung der Kinder und deren Eltern bei der schulischen Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den entsprechenden Schulen, den Lehrern, Schulsozialarbeitern und der Beratungsstellen. Die Art und Weise und der Rhythmus der Zusammenarbeit werden geregelt.
Methoden der schulischen Förderung sind:
- tägliche Gespräche über den erlebten Schultag (somit Aufarbeitung des Erlebten)
- tägliche Erledigung der Hausaufgaben am eigenen Arbeitsplatz in ruhiger Atmosphäre
- Training des selbstständigen Packens der Mappe
- Vorbereitung auf den nächsten Schultag über die schriftlichen Hausaufgaben hinaus
- Hilfe und Anleitung zum Erlernen von Lerntechniken
- Erziehung zur Sauberkeit, Sorgfalt und Ordnung in den Schulsachen
- Aufarbeitung von Defiziten durch gezielte zusätzliche Übungen
- Bewusstmachen von Erfolgen und Erkennen von Teilerfolgen
- Konzentrations- und Entspannungsübungen
- spielerisches Lernen in der Freizeit durch geeignete Spielangebote
- Hausaufgabentraining mit Eltern und Kind in der Tagesgruppe
- ständige Einbeziehung der Eltern (Hausaufgaben am Wochenende)
- Beratung der Eltern zur Schullaufbahn in Zusammenarbeit mit den Schulen
- auf Wunsch Unterstützung der Eltern bei Schulkontakten
- Teilnahme an schulischen Höhepunkten wie z.B. Schulfesten
5.5. Arbeitsfeld Familie – gestärkte elterliche Kompetenz und geklärte Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen
Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Familie soll der Versuch unternommen werden, die familiären Beziehungen so zu verändern, dass ein gemeinsames Zusammenleben langfristig möglich ist. Die teilweise räumliche Trennung bietet den Rahmen für Entlastung und Neuorientierung.
Methoden der Eltern – und Familienarbeit sind:
- Familien- und Trainingstag (alle Kinder sind an diesem Tag in ihren Familien)
- Eltern- Kind-Gespräche bzw. Elterngespräche in der Familie oder in der Tagesgruppe
- Training in häuslicher Umgebung mit den vorhandenen Möglichkeiten unter Einbeziehung der gesamten Familie (z.B. An- komm-training, Hausaufgaben-Training)
- gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Problemen bzw. Krisen
- Erleben von Beziehungen, Miteinander, Rollenverteilungen bzw. Rollenzuteilungen innerhalb des Familienverbandes
- Kennenlernen der Verhaltensweisen des Kindes im Haushalt
- Erkennen von Ressourcen (Was kann geleistet werden und was nicht?)
- Einblick in aktuelle Veränderungsprozesse – Hilfen schneller abstimmbar
- individuelle und intensive Arbeit vor Ort
- Kontinuität in der Elternarbeit
- Training und Lernen in Form von Praxiserprobung
- Arbeit mit Familienauftrag – gemeinsame Bearbeitung von Kind und Eltern
- Möglichkeit des Pflegens von Außenkontakten (Freundschaften, Sportvereine etc.)
- Förderung gemeinsamer Unternehmungen zwischen Eltern und Kind
- bewusste Integration des Kindes im Familienverband, trotz Besuch der Tagesgruppe
- Rufbereitschaft an den Familientagen und in der Woche ist gewährleistet
Die Arbeit mit den Eltern orientiert sich grundsätzlich an der Lebenswirklichkeit der Familien. Deshalb ist ein Kennen lernen des sozialen Umfeldes der Kinder in ihrer häuslichen Umgebung ebenso unabdingbar wie der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Eltern und Mitarbeitern der Tagesgruppe. Nur die Bereitschaft für ein Miteinander von allen Beteiligten, also Familie, Kind und Tagesgruppe ermöglicht das Erkennen von Problemen und deren Bearbeitung.
Angebote für die Eltern:
- Elternzusammenkünfte mit Erfahrungsaustausch
- Hospitationsmöglichkeit in der Tagesgruppe
- Trainingsangebote in der Tagesgruppe (z.B. Hausaufgabentraining, Einnahme von Mahlzeiten, Freizeitgestaltung)
- Einbezug in die unmittelbare Tagesgruppenarbeit bei der Gestaltung von Festen und Höhepunkten (z.B. Weihnachtsfeier, Lesenacht, Ferienprojekte, Kinderfeste, Elternangebote für Kinderfreizeit oder ähnliches)
- bei Bedarf Unterstützung und Begleitung der Eltern bei Gesprächen mit Lehrern oder Psychologen
- Vermittlung externer Hilfen bzw. Kontaktanbahnung in allen notwendigen Bereichen
- alltagspraktische Hilfen als Hilfe zur Selbsthilfe
Angebote in der Gruppe
- Projektarbeit
- gruppenübergreifende Feriengestaltung
- gemeinsamer Tagesausflug im Sommer
- Organisation von Elternangeboten
- Gestaltung von Höhepunkten für Eltern und Kinder durch die Tagesgruppe (Muttertag, Sommerfest, Weihnachtsfeier u. v. m.)
6. Besonderheiten
Angebote für die Eltern:
- Elternzusammenkünfte mit Erfahrungsaustausch
- Hospitationsmöglichkeit in der Tagesgruppe
- Trainingsangebote in der Tagesgruppe (z.B. Hausaufgabentraining, Einnahme von Mahlzeiten, Freizeitgestaltung)
- Einbeziehung in die unmittelbare Tagesgruppenarbeit bei der Gestaltung von Festen und Höhepunkten (z.B. Weihnachtsfeier, Lesenacht, Ferienprojekte, Kinderfeste, Elternangebote für Kinderfreizeit oder ähnliches)
- bei Bedarf Unterstützung und Begleitung der Eltern bei Gesprächen mit Lehrern oder Psychologen
- Vermittlung externer Hilfen bzw. Kontaktanbahnung in allen notwendigen Bereichen
- alltagspraktische Hilfen als Hilfe zur Selbsthilfe
Angebote in der Gruppe
- Projektarbeit
- Gruppenübergreifende Feriengestaltung
- Gemeinsamer Tagesausflug im Sommer
- Organisation von Elternangeboten
- Gestaltung von Höhepunkten für Eltern und Kinder durch die Tagesgruppe (Muttertag, Sommerfest, Weihnachtsfeier…)
7. Qualitätssicherung
Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen. Letztmalig ist unsere Einrichtung im September 2024 extern zertifiziert worden. Interne Audits finden regelmäßig statt.
Außerdem zählen zu unseren qualitätssichernden Maßnahmen:
- Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen in regelmäßigen jährlichen Abständen
- Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination gem. Qualitätshandbuch
- Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
- Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
- Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
- Kooperation mit den zahlreichen Netzwerken
- Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt / Amtsvormund oder Amtspfleger bzw. Einzelvormund oder Einzelpfleger
- kontinuierliche und regelmäßige fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
- kontinuierliche und regelmäßige Supervision
- Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
- Krisenmanagement
- Anleitungen und hochqualitative Betreuung von Praktikanten durch eine/n Anleiter im Team sowie durch eine/n Mitarbeiter/in im Rahmen der Praxisanleitung des DRK östliche Altmark
- Einarbeitungskonzept für die Mitarbeiter/innen sowie Praktikanten/innen
- kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)1
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des sexualpädagogischen Konzeptes
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des Gewaltschutzkonzeptes inklusive medien-konzeptionaler Anteile
- Kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Konzepte
- Partizipation und Beschwerdemanagement inkl. die Arbeit mit der Ombudstelle
- externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht und altersentsprechend in jeder Gruppe / Team kommuniziert (Gruppenstunden, Aushang)
- Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz in der pädagogischen Arbeit
- kontinuierliche Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
- Beratungen zu kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Einrichtung und damit verbundene tragfähige Investitionen
- Elterncoaching – siehe Konzept
- Begleitung der Jugendlichen durch die Kooperation mit dem „Careleaver“ Verein (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)
Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet.
Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.
Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement) Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
8. Kontaktdaten der Gruppe
Gruppe Elbhafen
DRK Kinder und Jugendhäuser „Anne Frank“
Heerener Str. 29a
39590 Tangermünde
Tagesgruppe "Elbhafen"
Teamleiterin: Frau Korte
Tel.: 039322 / 72 21 17
Fax: 039322 / 72 21 55
tg@drk-stendal.deGruppe Tangerhafen
DRK Kinder und Jugendhäuser„Anne Frank“
Heinrich- Rieke Ring 3a
39517 TangerhütteTagesgruppe "Tangerhafen“
Tel.: 03935 / 21 12 61
tagesgruppe-tgh@drk-stendal.de