DRK, Kindergarten, Mettmann, KindFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Gruppe 2 | Mä-Gs

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Konzept der Mä-Gs-Gruppe interessieren.

1. Art der Einrichtung

stationäre-integrative Mädchengruppe mit 8 Plätzen
 

1.1 Gesetzliche Grundlagen

  • Betreuung von Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren (längstens bis 21 Jahre) gemäß § 27 i. V. m. den §§ 34, 35 und 42 SGB VIII
  • Betreuung von 2 geistig behinderten Mädchen ist gemäß § 90 SGB IX integrativ möglich

1.2 Belegung

Die Mädchen der Gruppe „Mä-Gs“ leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Im Haus (Etage) befinden sich drei Einzelzimmer und drei Doppelzimmer. Den Mädchen stehen ein Wohn-und Küchenbereich und zwei Bäder zur Verfügung. Das Weitern gibt es ein Erzieherzimmer, ein Hauswirtschaftsraum und einen Abstellraum. Zur gemeinsamen Nutzung (auch gruppenübergreifend) gibt es einen Sportraum, einen Entspannungsraum, einen Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.

Art der Versorgung:

  • Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
  • Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten

1.3. Fachpersonal

Personalschlüssel 1: 1,46

  • Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte
    • 3 staatlich anerkannte Erzieherinnen (Schichtarbeit, Nachtbereitschaft)
    • 1 Heilpädagogin
    • 1 Sozialpädagogin
    • 1 Elterncoach (gruppenübergreifend)
    • Lehrerin (gruppenübergreifend)
    • Psychologin (gruppenübergreifend)
  • Zusatzqualifikationen:
    • Systemische Beraterin
    • Entspannungspädagogin
    • Trauma Pädagogin
  • Wirtschaftsbereich:
    • 1 Hausfrau
    • gruppenübergreifend 1 Hausmeister

Leitung und Verwaltung Tangermünde:

  • Einrichtungsleiterin
  • Pädagogische Leiterin
  • Sozialpädagogin
  • Haushaltssachbearbeiterin
2. Zielgruppe

Das Angebot wird vorgehalten für Mädchen ab 10 Jahren, nach SGB VIII und SGB IX.
 

Zielgruppe:

  • Mädchen, die herausfordernd in ihrer sozialen Entwicklung sind
  • Mädchen, die reaktive Störungen zeigen z. B. aufgrund familiärer Belastungen
  • Mädchen, die auffällig im Sozial- und Leistungsverhalten sind
  • wenn ambulante Hilfen nicht mehr greifen
  • Mädchen, die nach traumatischen Erfahrungen, z. B. Missbrauch zur Ruhe kommen sollen
  • wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend ist, dass ein kurzzeitiges Loslösen vom Familienverband notwendig wird, um eine
  • weitere Verfestigung der Problematik zu verhindern
  • Mädchen mit wesentlichen geistigen Behinderungen i. S. des Leistungstypen 1a (Leistungen werden im Anhang beschrieben)
  • Mädchen mit einer Lernbehinderung
3. Aufnahme und Ausschlusskriterien

Aufnahme nach Anfrage

  • persönliches Vorgespräch und Besichtigung der Gruppe
  • Probezeit: ca. 8 – 12 Wochen
  • nach 6 Wochen wird ein Situationsbericht erstellt, in den Empfehlungen für weiterführende Ziele gegeben werden
  • Im darauffolgenden Hilfeplangespräch werden die Ziele und die weitere Perspektive besprochen.

Ausschlusskriterien - Nicht aufgenommen werden Mädchen

  • wenn es an Freiwilligkeit und dauerhafter Mitwirkung fehlt
  • mit akuten kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen (Diagnosen), welche eine vorrangige stationäre psychiatrische Behandlung bedürfen
  • die eine schwerstkörperlich- und geistige Behinderung mit sehr hohem Pflegeaufwand haben
  • sowie Kinder und Jugendliche mit erhöhter Gewaltbereitschaft, Zündler bzw. Brandstifter
  • Entlassungskriterien (sofortig)
    • Drogenfund im Haus bei der Bewohnerin
    • Verteilung der Drogen an andere Bewohner/innen
    • Konsumierung von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meth
    • Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana) ist nicht erwünscht. 
  • Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:
    • gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
    • Gespräch mit Heiminterner Psychologin
    • ambulante oder stationäre Therapie
    • Drogentest in regelmäßigen Abständen
    • Info an Sorgeberechtigten, an das Jugendamt (eventuelle Gesprächstermine)

Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (kein Schulbesuch, auffälliges Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht oder weitere pädagogisch nicht korrigierbare massive Regelverstöße), erfolgt die sofortige Einweisung unter Einbezug der Sorgeberechtigten in die Psychiatrie zur stationären Therapie. Werden die Maßnahmen vom Jugendlichen abgelehnt, führt es zur Entlassung bzw. Beendigung der HzE (Hilfen zur Erziehung) Maßnahme in unserer Einrichtung.

4. Ziele

Das Ziel unserer Arbeit ist es, abweichende Verhaltensmuster durch sozial angemessene Handlungs-möglichkeiten zu ersetzen.
Dafür ist es wichtig, eine Stabilisierung für das Mädchen im Alltag aufzubauen. In den Erziehungs-hilfen wurde beobachtet, dass bei den Kindern / Jugendlichen neben den verschiedenen Verhaltensmustern auch eine Vielzahl weiterer sozialer Probleme bestehen. Im Alltag der Jugendlichen in unserer Einrichtung sollen durch Beziehungsarbeit, Stabilität und Achtung der Persönlichkeit der Jugendlichen neue Möglichkeiten zur Entwicklung des eigenen „Ichs“ mitgegeben werden.
 

  • Dabei müssen wir oft unsere Förderungen beiden elementarsten Grundlagen beginnen:
    • Aufbau und Entwicklung grundlegender allgemeiner sozialer Fähigkeiten
    • einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten
    • Entwicklung und Förderung sozialer Alltagsfähigkeiten
    • Aufbau einer Tagesstruktur
    • Entwicklung und Steigerung von Selbstvertrauen und Selbstwert
    • Entwicklung und Förderung der Beziehungsfähigkeit
    • Entwicklung und Förderung positiver Ressourcen
    • Entwicklung realistischer Lebensperspektiven
    • Aufbau einer positiven körperlichen Selbstwahrnehmung
    • Entwicklung und Förderung von Kommunikationsmöglichkeiten
    • Entwicklung der Fähigkeit zur/zum adäquaten Konflikt - und Krisenmanagement
    • Aufzeigen legaler Beschäftigungsmöglichkeiten
    • Entwicklung realistischer Perspektiven für die Schule
  • Aufbauende Ziele:
    • das Erreichen altersentsprechender sozialer Integrationsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Abmilderung von Verhaltensauffälligkeiten
    • die Stärkung der Persönlichkeit, sowie die Verbesserung von Selbstwert- und Selbstwirksamkeitserleben
    • weitere Arbeit an der Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz und der Integrationsfähigkeit
    • das eigene Erkennen und das Nutzen vorhandener Ressourcen,
    • die Abmilderung von Wahrnehmungsschwächen, kognitiven Schwächen und integrationshinderlichen Denkmustern
    • die Förderung der schulischen Leistungen
    • die Förderung altersentsprechender Freizeitaktivitäten, Hobbys, spezieller Talente
    • das Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive

Die Lebenslagen der Herkunftsfamilien, der Kindern und der Jugendlichen werden in ihrer Ganzheitlichkeit und als komplexes soziales System wahrgenommen. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Hilfebedarf und nicht das „vorhandene“ Hilfsangebot den Hilfeverlauf bestimmen.

5. Methoden und Arbeitsprinzipien

Die methodischen Grundlagen lassen sich überwiegend aus dem sozial- und heilpädagogischen, sozialtherapeutischen und systemischen Handeln ableiten, die stark auf handlungsorientierten und erlebnispädagogischen Ansätzen beruhen.
Durch die überschaubare Größe unseres Hauses mit dem schönen Außengelände ist ein intensives Zusammenleben möglich. Die Vertrautheit und Nähe ist ein wichtiger Ansatz im ganzheitlichen Konzept von Pädagogik und Therapie.
Dies und die Kontinuität der Bezugspersonen, auch der Wirtschaftskräfte, sind Voraussetzungen dafür, dass emotionale Beziehungen zwischen den Kindern und den pädagogischen Fachkräften aufgebaut werden können. Die Alltagspädagogik, im geschützten Raum unserer Einrichtung, beinhaltet auch gezielte Individual- und Gruppenpädagogik, soziales Lernen, schulische Förderung und therapeutische Hilfen.
Die Wohngruppe, mit acht Mädchen, ermöglicht es, soziale Kompetenzen intensiv zu fördern, denn die Kinder lernen in diesem geschützten Rahmen, ihr Sozialverhalten zu regulieren. Sie müssen auf andere Menschen (mit und ohne Behinderung) eingehen und mit ihnen gemeinsam leben lernen.
Dass das Leben nicht nur im geschützten Rahmen der Wohngruppe abläuft, versteht sich dabei von selbst. Die Familien, die Nachbarschaft, Sportgruppen, Arbeitsgemeinschaften u. a. Gruppen (Peergroups) werden in den pädagogischen Prozess einbezogen.
 

Methoden und Techniken

Im Sinne einer konstruktiven Kooperation mit der Jugendlichen, suchen wir gemeinsam mit ihr nach sinnvollen Entwicklungsalternativen.
Wir begegnen der Jugendlichen mit Respekt und Achtung ihrer Person und akzeptieren, wenn die Jugendliche einige alte Verhaltensmuster noch nicht ablegen konnte (vorheriger Schutz). Die Förderung geschieht in kleinen, überschaubaren Schritten.

  • Elemente dieser Grundförderung sind:
    • Kontrolle/Struktur im Alltag geben
    • Sport / Erlebnispädagogik / Motopädagogik
    • Gestaltungsangebote (Basteln, Werken, Malen)
    • Entspannungsübungen
    • kleine Angebote in der sozialen Gruppenarbeit/ Kompetenztraining
    • verhaltenstherapeutische Elemente, z.B. Verhaltenspläne mit positiven Verstärkern
    • Einzelförderung (sprachlich, kognitiv (schulisch), sozial – emotional und motorisch)


Weitere wichtige aufbauende Methoden sind:

  • Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes
  • intensive pädagogische Auseinandersetzung mit den Kindern und Jugendlichen und dem Setzen von Grenzen und dem gemeinsamen Bestimmen von Freiräumen, dem Heimalltag (Gruppengespräche, Heimbeirat, Beschwerdemanagement)
  • Förderung individueller Stärken und Talente z.B. in musischen, sportlichen, handwerklichen Bereichen (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften; Nutzung gruppenübergreifender Angebote der gesamten Einrichtung)
  • Erweiterung der Komfortzone
  • Förderung im kognitiven und lebenspraktischen Bereich
  • Entwicklungsförderung im fein- und grobmotorischen Bereich
  • Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderung
  • Gesundheits- und Hygieneerziehung
  • Gestaltung von Freizeit, Sport und Spielangeboten, Ferienangeboten, Festen und erlebnis- sowie kulturpädagogischen Angeboten
  • Auseinandersetzung mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen im Kontext der Gruppe
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • altersgerechtes Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten, auch behindertengerecht
  • Sicherstellung von notwendigen Therapien und Benutzung von Hilfsmitteln
  • Erziehungsplanung und entsprechende Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplangespräche
  • Einbezug der Sorgeberechtigten bei notwendigen Besuchen von Therapeuten, Ärzten, Fachärzten
  • Üben von Umgangsformen in den Gruppen und in der Öffentlichkeit (Ferienfahrten)
  • erlebnispädagogische Projekte zur Grenzerfahrung
  • Feriengestaltung durch Projektarbeit
  • Förderung der Kontakte mit dem sozialen Umfeld (Herkunftsfamilie, Freundeskreis und Bekannte, Außenkontakte zu Peergroups)

Eltern- und Familienarbeit

Die Eltern- und Familienarbeit wird individuell auf vorhandene Ressourcen und Bedürfnisse der Beteiligten abgestimmt. Die Grundlage hierfür ist der Hilfeplan. Wenn dies im Hilfeplan so festgelegt wird, sind regelmäßige Kontakte (Telefonate, Beurlaubungen, Besuche) und eine intensive Elternarbeit (systemische Beratungsgespräche, Familienbrett, Genogramm) durch den Elterncoach. Informationsmaterialien (Elternbrief) angestrebt. Einladungen zu regelmäßigen Veranstaltungen (Sommerfest, Sportfest, Elternnachmittag, Weihnachtsfeier) finden statt.

6. Besonderheiten
  • tägliche Hilfe und Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben durch eine einrichtungs-interne Lehrerin
  • enge Zusammenarbeit mit den Schulen, 1-mal im Jahr „Lehrernachmittag“ in der Gruppe und einmal im Jahr Teilnahme am Lehrersprechtag in der Schule
  • Begleitung der Kinder und Jugendlichen durch die heiminterne Psychologin in Einzel- und Gruppengesprächen
  • Aufklärung und Prävention im Gruppenalltag und in speziellen Projekten
  • Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen im Heimbeirat (Partizipation – und Beschwerde-management)
  • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept, Gewaltschutzkonzept und Medienkonzept
  • Arbeit mit therapeutischen Verhaltensplänen, Eigenreflexion über gestellte Ziele
  • 14-tägige Gruppenstunden (bei Bedarf wöchentlich)
  • täglich individuelle Angebote in der Gruppe
  • Feriengestaltung mit gemeinsam geplanten und durchgeführten Projekten
  • regelmäßige Urlaubsfahrten und Tagesausflüge
  • Nutzung der Freizeitangebote der Stadt = Sportvereine, Feuerwehr, Schüler- und Jugendclub, Freibad, Angelverein, Feuerwehr

Gruppenübergreifende Angebote (auch durch Zusatzqualifikation)
Entspannung, Arbeit im Nutz- und Erholungsgarten, Theaterprojekt, Singegruppe, Schwarzlicht, Fitness an Sportgeräten, soziales Kompetenztraining, Musik und Rhythmustraining, Sport und Bewegung (Jogging, Tanz, Zumba), Workshop Nähen, erlebnispädagogische Projekte (Klettern, Trekkingtour)

Besonderheiten und Angebote in der Gruppe stellen unsere mädchenspezifischen Projekte dar. Sie umfassen insbesondere:
Körperarbeit, Sexualberatung, kochen, gesunde Ernährung, kosmetische Beratung, Musik und Singen, Tanzen, Bewegung und Gerätesport, Entspannung, Radtouren, Reiten sowie Hygieneprojekte.

7. Qualitätssicherung

Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen. Letztmalig erfolgte eine externe Zertifizierung 2024. Interne Audits finden regelmäßig statt.
 

Hierzu zählen:

  • Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
  • Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
  • sämtliche Dokumentationen u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
  • Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
  • Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
  • Kooperation mit Netzwerken
  • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
  • Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
  • Supervision
  • Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
  • Krisenmanagement
  • Anleitungen von Praktikanten
  • Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
  • konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
  • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
  • Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,
  • Medienkonzept i. A.
  • Partizipation und Beschwerdemanagement
  • externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
  • Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
  • Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
  • Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
  • konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
  • Elterncoaching – siehe Konzept
  • Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)

Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen.
Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.

Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet.Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt.

Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.

Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement)

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

8. Kontaktdaten der Gruppe

DRK Kinder- und Jugendhäuser „Anne Frank“
Gruppe 2 | Mä-Gs
Heerener Str. 29 a
39590 Tangermünde
 

Teamleiterin: Frau Schedler

Tel.: 039322 / 72 21 19
Fax: 039322 / 72 21 50
gruppe2@drk-stendal.de

Ansprechpartner

Sandra Boehm
Leitung
s.boehm@drk-stendal.de

Elfi Kobielski
Pädagogische Leitung
e.kobielski@drk-stendal.de

Kinder- und Jugendhäuser
„Anne Frank“
Heerener Straße 29
39590 Tangermünde

Telefon: 039322 | 72 21 10
Fax: 039322 | 72 21 30

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