Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Mutter-Kind-Gruppe

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Konzept unserer Mutter-Kind-Gruppe El-Ki interessieren. 

1. Art der Einrichtung

Stationäre Mutter / Vater - Kind Gruppe „El-Ki“ (Eltern Kind Gruppe) für 4 Schwangere bzw. 3 Mütter / Väter mit je 1-2 Kindern
 

1.1 Gesetzliche Grundlagen

Insbesondere betreuen wir minderjährige schwangere Mädchen bzw. minderjährige Mütter ab einem Alter von 14 Jahren gemäß § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII, wenn nötig über die Volljährigkeit hinaus (in pädagogisch begründeten Fällen kann das Aufnahmealter unterschritten werden). Ebenso betreuen wir nachfolgend junge Mütter / Väter wenn das Kind geboren ist, dann Hilfe nach § 27 Abs. 4 SGB VIII und übernehmen die Betreuung von Müttern / Vätern mit Kindern gemäß § 19 SGB VIII. Ist absehbar, dass die wirtschaftliche Selbständigkeit nicht erreicht werden kann, bieten wir Hilfe und Anleitung bei der Findung und Vermittlung in eine geeignete Wohn- bzw. Betreuungsform.
 

  •  Kapazität: je nach Bedarf entweder 4 minderjährige Schwangere oder 3 minderjährige Mütter / Väter mit 1 – 2 Kindern, dabei Nutzung der Zimmer als Einzelzimmer


1.2 Belegung

Die jungen Schwangeren und Mütter/ Väter leben im Erdgeschoss eines zweistöckigen Hauses in einem geschützten Rahmen. (wichtig, wenn der Aufenthaltsort der Mutter / Vater geheim bleiben muss) Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 4 Schwangere bzw. 3 Mütter / Väter mit 1- 2 Kindern.
Im Haus (Etage) befinden sich 3 große Einzelzimmer. Jede Mutter / Vater bekommt ihr eigenes Reich. Den Bewohnern steht ein großer Wohnbereich, zwei kleine Küchen, ein Spielzimmer, ein Kinderwagenraum und zwei Bäder zur Verfügung. Das Weitern gibt es ein Erzieherzimmer, ein Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum. Zur gemeinsamen Nutzung (auch gruppenübergreifend) gibt es einen Sportraum, einen Entspannungsraum, einen Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.

Art der Versorgung:

  • Selbstversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
  • Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten


1.3. Fachpersonal

Personalschlüssel 1: 1,68

  • Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte:
    • 3 staatlich anerkannte Erzieherinnen
    • Psychologin (gruppenübergreifend)
  • Wirtschaftsbereich:
    • 1 Hausfrau (gruppenübergreifend)
    • 1 Hausmeister (gruppenübergreifend)
  • Leitung und Verwaltung Tangermünde:
    • Einrichtungsleiterin
    • Pädagogische Leiterin
    • Haushaltssachbearbeiterin
2. Zielgruppe

Wenn schwangere Frauen und Mütter / Väter mit Kindern durch familiäre, soziale oder psychische Probleme so belastet sind, dass sie die Mutterrolle / Vaterrolle nur schwer annehmen können, bietet die Eltern -Kind-Einrichtung einen Ausweg.

Die Situation von Schwangeren/Müttern (Vätern) ist häufig geprägt von persönlichen und sozialen Schwierigkeiten. Das können sein:

  • fehlende alltags-und lebenspraktische Kompetenz
  • psychische Auffälligkeiten/Erkrankungen der Eltern
  • Suchtgefährdung, Suchtproblematik
  • geringes Selbstwertgefühl
  • instabiles Bindungsmuster der Mutter/des Vaters
  • ein schwieriges und belastendes Umfeld
  • mangelnde Unterstützung von der Herkunftsfamilie oder durch das soziale Umfeld
  • problematische Partnerbeziehungen
  • Frauen / Männer, die aufgrund von Schwierigkeiten in lebenspraktischen Fragen und zur eigenen Haushaltsführung, sowie in der Versorgung und Erziehung ihres Kindes noch Anleitung benötigen
  • Frauen / Männer, die aufgrund sozialer Defizite momentan nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich mit ihrem Kind zu leben
  • Frauen / Männer, die nur mit Hilfe einer Betreuung ihre schulische oder berufliche Ausbildung neben der Versorgung ihres Kindes abschließen können bzw. möchten, um zukünftig selbstverantwortlich für sich und ihr Kind zu sorgen.
  • Frauen / Männer, bei denen eine Mitwirkungs-und Kooperationsbereitschaft besteht und die mit dem neuen Lebensabschnitt konkrete Ziele verbinden und persönliche Perspektiven entwickeln möchten.

Jede der o.g. Alltagsherausforderungen, so sie nicht hinreichend gemeistert werden, sind abträglich für junge Familien und deren Kinder. Bei einer Häufung der Alltagsschwierigkeiten erhöht sich das Risiko einer ungünstigen bis hin zu einer riskanten Entwicklung des Kindes. Um dem Entgegenzuwirken legt unsere Einrichtung den Fokus auf die Erschaffung eines kompensatorischen Umfeldes und die Förderung der eigenen Resilienz.

3. Aufnahme
  • Aufnahmekriterien
    • persönliche Entscheidung sich auf eine Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen es pädagogischen Teams und dem/der Psychologen/in einzulassen
    • Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen
    • Akzeptanz eines suchtmittelfreien Hauses und Lebens
       
  • Nicht aufgenommen werden schwangere Mädchen / Frauen / Mütter / Väter (nach Einzelfallprüfung):
    • wenn es an Freiwilligkeit und dauerhafter Mitwirkung fehlt
    • mit akuten psychiatrischen Erkrankungen (Diagnosen), welche eine vorrangige stationäre psychiatrische Behandlung bedürfen und erheblichen Verhaltensauswirkungen dabei zeigen,
    • die eine schwerstkörperlich- und geistige Behinderung mit erhöhten Pflegeaufwand haben
    • sowie junge Menschen mit erhöhter Gewaltbereitschaft, Zündler bzw. Brandstifter oder Schwangere, Mütter oder Väter, die unser Drogeneinfluss und dauerhaftem Konsum stehen.
       
  • Entlassungskriterien(sofortig)
    • Drogenfund im Haus bei dem Bewohner/ in
    • Verteilung der Drogen an andere Bewohner /innen
    • Konsum von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meths u. s. w.
    • Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana u. a.) ist nicht erwünscht
       
  •  Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:
    • gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
    • Gespräch mit Heiminterner Psychologin
    • Ambulante Therapie oder stationäre Therapie
    • Drogentest in regelmäßigen Abständen
    • Info an Sorgeberechtigte, Jugendamt

Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (beispielsweise kein Schulbesuch, auffälliges Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Vernachlässigung des Kindes (Kindeswohlgefährdung) Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht etc.), erfolgt unter Beachtung der Unterbringung des Kindes, die sofortige Einweisung unter Einbezug der Sorgeberechtigten in die Psychiatrie zur stationären Therapie.

4. Ziele

Die Lebenslagen der minderjährigen Schwangeren oder der jungen Mütter / Väter werden in ihrer Ganzheitlichkeit und als komplexes soziales System wahrgenommen. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Hilfebedarf und nicht das „vorhandene“ Hilfsangebot den Hilfeverlauf bestimmen.
Wenn Eltern psychisch krank sind bzw. psychische Symptome zeigen, leiden vor allem ihre Kinder. Sie sind häufig mit Belastungen und Beeinträchtigungen konfrontiert, die ihr Risiko selbst eine psychische Störung zu entwickeln, im Vergleich zu Kindern mit psychisch gesunden Eltern deutlich erhöht. Ebenso ist ihre kognitive und emotionale Entwicklung gefährdet. Dazu können auch eine unzureichende Versorgung der Kinder oder eine unsichere Bindung zwischen Eltern und Kind kommen. Von daher stellen Kinder psychisch kranker Eltern eine besondere Risikogruppe dar.
 

  • Ziele Eltern:
    Für viele (junge) Eltern ist es eine Überforderung, ihre bisherige Lebensform so umzustellen, dass sie im Einklang mit den Bedürfnissen eines Kindes ist. Die intensive, stabilisierende Arbeit mit den Eltern nimmt eine große Bedeutung und viel Zeit in der Einrichtung ein. An individuellen Zielen ausgerichtet soll die Mutter/der Vater Unterstützung dabei erhalten, ihre persönliche Lebenssituation zu verbessern bzw. Perspektiven helfen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei ist die individuelle Entwicklung der Eltern immer in Korrespondenz mit den kindlichen Bedürfnissen zu betrachten.
     
  • Ziele Kinder:
    Kinder brauchen einen verlässlichen und stabilen Rahmen und Eltern, die ihnen zugewandt sind. Alle Kinder, die in der Einrichtung leben, erhalten ihrem Alter entsprechend eine förderliche Versorgung. Es soll das Höchstmaß an Sicherheit und Schutz für das Kind geschaffen werden. Ihre emotionalen und körperlichen und kognitiven Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt des Interesses. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen begleiten, fördern bzw. leiten die Eltern bei der Versorgung des Kindes an. Eine gute Mutter-/Vater-Kind-Bindung bzw. deren Aufbau ist dabei ein maßgebliches Ziel. Die individuellen Vorstellungen der Eltern im Umgang mit ihrem Kind stellen die Grundlage für ein planvolles, gemeinsam verabredetes Hilfe-und Helfersystem in der Einrichtung dar. Die anerkannten Standards bei der kindlichen Versorgung z.B. Gestaltung des Schlafplatzes, Ernährungsaspekte u. ä. werden umgesetzt. Im Bedarfsfall (z.B. Überlastung der Mutter/des Vaters) stehen die Mitarbeiterinnen für Ersatzleistungen zur Verfügung (z.B. Pflege, Füttern, Betreuung des Kindes). Ein enges Helfersystem sichert die kontinuierliche und sichere Versorgung der Kinder. Die Hilfe bei der täglichen Kinderbetreuung stellt für Mütter /Väter und deren Kinder eine Entlastung dar.
5. Methoden und Arbeitsprinzipien
  • Sicherung der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit durch die Prozessbegleitung vom Einzug in die Wohngruppe bis hin eventuell zur ambulanten Nachbetreuung im eigenen Wohnraum, wenn nötig.
  • Erkennen und Bewusstsein schaffen für Entwicklungsdefizite im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung
  • Entwicklung von individuellen Lösungsstrategien
  • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Mütter / Väter
  • Nutzung der pädagogischen gruppenübergreifenden Angebote der Mädchengruppe
  • geboten werden weiterhin:
    • „Rund- um- die- Uhr- Betreuung“, wenn nötig Entlastung in Überforderungssituationen
    • Unterstützung in Krisensituationen
    • individuelle Kinderbetreuung im Haus
    • enge Kooperation mit Kindertagesstätten
    • Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben, auch außerhalb des Heimes (AG Tätigkeiten)
    • Förderung der Kontakte im sozialen Umfeld (Herkunftsfamilie, Freundeskreis und Bekannte, Außenkontakte zu Gleichaltrigen – Netzwerk-Aufbau)
    • Förderung subjektiven Wohlbefindens (Nähe und Distanz)
    • Einladen der Eltern (Herkunftsfamilie) bzw. Kontaktpersonen zu besonderen Höhepunkten und Festen im Heimbereich, nachmittags Besuch von Freunden möglich
6. Besonderheiten
  • Sicherung der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit durch die Prozessbegleitung vom Einzug in die Wohngruppe bis hin eventuell zur ambulanten Nachbetreuung im eigenen Wohnraum, wenn nötig.
  • Erkennen und Bewusstsein schaffen für Entwicklungsdefizite im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung
  • Entwicklung von individuellen Lösungsstrategien
  • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Mütter / Väter
  • Nutzung der pädagogischen gruppenübergreifenden Angebote der Mädchengruppe
  • geboten werden weiterhin:
    • „Rund- um- die- Uhr- Betreuung“, wenn nötig Entlastung in Überforderungssituationen
    • Unterstützung in Krisensituationen
    • individuelle Kinderbetreuung im Haus
    • enge Kooperation mit Kindertagesstätten
    • Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben, auch außerhalb des Heimes (AG Tätigkeiten)
    • Förderung der Kontakte im sozialen Umfeld (Herkunftsfamilie, Freundeskreis und Bekannte, Außenkontakte zu Gleichaltrigen – Netzwerk-Aufbau)
    • Förderung subjektiven Wohlbefindens (Nähe und Distanz)
    • Einladen der Eltern (Herkunftsfamilie) bzw. Kontaktpersonen zu besonderen Höhepunkten und Festen im Heimbereich, nachmittags Besuch von Freunden möglich
7. Qualitätssicherung
  • Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen.
     
  • Hierzu zählen:
    • Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
    • Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
    • Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
    • Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
    • Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
    • Kooperation mit Netzwerken
    • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
    • Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
    • - Supervision
    • - Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
    • - Krisenmanagement
    • - Anleitungen von Praktikanten
    • - Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
    • - Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • - Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
    • - Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,
    • - Medienkonzept i. A.
    • - Partizipation und Beschwerdemanagement
    • - Externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
    • - Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
    • - Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
    • - Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
    • - Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins, (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)

Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen.

Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.

Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet.Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt. Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.

Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement)

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:

  • § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
  • § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
8. Kontaktdaten der Gruppe

DRK Kinder und Jugendhäuser „Anne Frank“
Heerener Str. 29a
39590 Tangermünde
 

TeamleitungFrau B. Beindorf

Telefon: 039322 / 72 21 20
Fax 039322 / 72 21 50
Mail: muki@drk-stendal.de

Ansprechpartner

Sandra Boehm
Leitung
s.boehm@drk-stendal.de

Elfi Kobielski
Pädagogische Leitung
e.kobielski@drk-stendal.de

Kinder- und Jugendhäuser
„Anne Frank“
Heerener Straße 29
39590 Tangermünde

Telefon: 039322 | 72 21 10
Fax: 039322 | 72 21 30

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