Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Kurenvermittlung

Beratung zu Mutter Kind KurenFoto: M. Eram / DRK e.V.

Unser Angebot

Wir vermitteln Kuren für:   

  • Schwangere
  • Mütter
  • Mutter und Kind
  • Vater und Kind
  • Oma und Kind

Das sollten Sie wissen

Ein Anrecht auf eine Kur hat jede Frau, die ein Kind geboren hat. Die Erholungskur dauert in der Regel drei Wochen. Die Bedürftigkeit ist über ein ärztliches Attest (Kinder-, Hausarzt) nachzuweisen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Wie stelle ich einen Antrag?

  1. Sie erhalten ein Informationsgespräch in unserer Kreisgeschäftsstelle mit allen Angaben zum Antragsverfahren und zur Auswahl der Kureinrichtung. Außerdem erhalten Sie die Antragsunterlagen inkl. ärztlicher Atteste.
  2. Ihr Hausarzt bzw. Kinderarzt bescheinigt und begründet die Bedürftigkeit zur Kur.
  3. Die ausgefüllten Unterlagen geben Sie an uns zurück. Wir beraten Sie dann hinsichtlich einer geeigneten Kureinrichtung.
  4. Danach erfolgt die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Dies übernehmen wir für Sie.
  5. Nach der Bewilligung erhalten Sie eine Einladung der Kureinrichtung mit allen notwendigen Informationen zu Anreise und zum Aufenthalt.

Bei Ablehnung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern bei der Formulierung eines Widerspruchs.

Hier finden Sie unserer Angebote im Bereich Gesundheit

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