Der BG-Schein zur Abrechnung über die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger ist Pflicht! Fehlt der BG-Schein, erhält der Teilnehmer keine Teilnahmebestätigung.
Bei Zugehörigkeit zur BGW oder BGN bitte Logos anklicken und Anweisungen auf der Internetseite der Berufsgenossenschaften folgen. Für alle anderen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger bitte das Abrechnungsformular zum Download (siehe unten) verwenden.