Stationäre Jugendgruppe mit 5 Plätzen
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Betreuung von Mädchen und Jungen im Alter von 16 bis 18 Jahren
- Betreuung gemäß § 27 i. V. mit den §§ 34,35 und § 41 SGB VIII
- Betreuung von minderjährigen Schwangeren gemäß § 27 Abs. 4 SGB VIII
1.2 Belegung
Die Jugendlichen leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 5 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Im Haus (Etage) befinden sich fünf Einzelzimmer. Den Bewohnern stehen ein Wohn-und Küchenbereich, ein Computerraum und zwei Bäder zur Verfügung. Das Weitern gibt es ein Erzieherzimmer, ein Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum. Zur Gemeinsamen Nutzung (auch Gruppenübergreifend) gibt es ein Sportraum, ein Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.
Art der Versorgung:
- Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
- Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten
1.3. Fachpersonal
Personalschlüssel 1:3
Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,
- 1 staatlich anerkannte Erzieher/ innen
- 1 Kindheitspädagogin BA
- Psychologin (gruppenübergreifend)
Wirtschaftsbereich: 1 Hausfrau, gruppenübergreifend 1 Hausmeister.
Leitung und Verwaltung Tangermünde:
- Einrichtungsleiterin
- Pädagogische Leiterin
- Haushaltssachbearbeiterin