1. Art des Angebotes
Das Angebot richtet sich an die Kinder und Jugendliche der oben aufgeführten Gruppen. Die psychologische Betreuung erfolgt durch methodenübergreifendes Arbeiten, unter Anwendung verschiedener Verfahren, wie z. B. Einzel- und Gruppengesprächen, Rollenspiele, Entspannungsverfahren, kreative Verfahren u. a.
2. Zielgruppe
- Kinder und Jugendliche der Einrichtung
- Mütter / Väter mit und ohne Kinder der Einrichtung
- Eltern
- Team
3. Voraussetzungen
Um ziel- und lösungsorientiert mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten zu können, ist ein kontinuierlicher Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung von großer Bedeutung. Auf dieser Grundlage können im psychologischen Setting die persönlichen Stärken und Ressourcen aktiviert werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen ihre Bereitschaft signalisieren.
4. Ziele
Psychische Stabilität
Um ihren Alltag zu bewältigen, benötigen Kinder und Jugendliche u. a. psychische Stabilität. Die Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder und Jugendhilfe, stellt immer auch ein kritisches Lebensereignis dar. Eine Aufgabe im psychologischen Setting ist es, die persönlichen Stärken und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen zu eruieren, um diese in der Folge zu stabilisieren und weiter zu entwickeln.
Prävention manifester Persönlichkeitsstörungen
Auf der Grundlage von negativen Ereignissen und Bindungserlebnissen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist die Gefahr einer dauerhaften psychischen Erkrankung sehr hoch. Ziel ist es, die psychischen Entwicklungen zu erkennen und bei negativen Tendenzen entgegenzuwirken, die Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren und bei entsprechenden notwendigen Therapien zu begleiten.
5. Methoden und Arbeitsprinzipien
Arbeit mit dem Kind
Nach der Aufnahme erfolgt eine detaillierte ressourcenorientierte Persönlichkeitsdiagnostik, wie
- Genogramm – Arbeit,
- Symptom – Checkliste 90 – Standard (SCL 90)
- Depressionsinventar für Kinder und Jugendliche (DIKJ)
Die Intelligenz-Diagnostik wird extern begleitet.
Alltags- und Stressbewältigung
In regelmäßigen Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen wird an der Stressbewältigung mit Hilfe von methodenübergreifendem Arbeiten und verschiedenen Verfahren, wie zum Beispiel Rollenspiele, kreative Verfahren oder Entspannungsverfahren, gearbeitet und somit eine Selbsthilfe für den Alltag gegeben. Im Empfinden der Kinder schlagen immer zwei Herzen: ein Zu-Hause-Herz und ein Heim-Herz. Diese beiden Thematiken stehen bei den Kindern und Jugendlichen oft im Mittelpunkt und bedürfen besonderer Beachtung.
Entwicklungsspezifische Projektarbeit
In den Ferien ist „Gesprächspause“ im klassischen Sinn. Das bietet Raum für besondere Aktionen, wie zum Beispiel themenbezogene Projekte und mehrtägige Unternehmungen mit anderen Kindern und Jugendlichen.
Arbeit im Team
- Teilnahme an Fallberatungen und wenn nötig an Teamberatungen
Eine der wichtigsten tragenden Säulen ist die Teamarbeit. Die regelmäßige Präsenz und das Arbeiten „vor Ort“ also in der Gruppe mit den Kindern, der regelmäßige kurze Austausch mit den Erziehern/innen und die Teilnahme an Fall- und Teamberatungen geben wichtige Impulse für die Einzelarbeit mit den Kindern und Jugendlichen. - Kriseninterventionen
Es kann vorkommen, dass es den Bewohnern nicht gut geht und eine Krisensituation entsteht. Damit ist meist eine drohende Eigen- und Fremdgefährdung verbunden. In solchen Fällen besteht für die Erzieher/innen die Möglichkeit, die heiminterne Psychologin als Krisenhelfer hinzuzuziehen.
Arbeit außerhalb der Einrichtung
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel das Jugendamt, psychologisch-psychiatrische oder soziale Einrichtungen, sind wichtige Bestandteile der gesamten psychologischen Interventionen. - Elternarbeit
Wenn es möglich ist, werden die Eltern integriert, um eine Brücke zwischen den geteilten Lebenswelten zu schaffen.
6. Besonderheiten
- Die tägliche Arbeitszeit ist angepasst an die Alltagsstruktur der Kinder und Jugendlichen von ca. 13.00 Uhr bis 19.30 Uhr (bei Bedarf auch bis 20.00 Uhr).
- In den Ferien Angebot von Projekten mit den Kindern und / oder Jugendlichen, z. B. Festigen der sozialen Kompetenzen
- Um den Alltag mit den Kindern und Jugendlichen optimal gestalten und bewältigen zu können, bildet die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften eine bedeutende Basis.
- Die Zusammenarbeit richtet sich innerhalb des Hauses und mit anderen Einrichtungen nach dem Prinzip des Casemanagement.
- Sie dient beispielsweise der Einrichtungsleitung bzw. den pädagogischen Fachkräften zum fachlichen Austausch, einer gemeinsamen Zielorientierung und der Bedarfsanalyse.
- Um Verhaltensweisen zu verstehen und für eine situative Einschätzung der Kinder und Jugendlichen ist eine ergänzende Persönlichkeitsdiagnostik von Bedeutung.
- Das psychologische Gespräch bildet das Fundament für eine stabile Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen. Dabei geht es um das Sortieren des Alltags, die Entwicklung von Träumen und die Bewusstwerdung der individuellen Stärken und Ressourcen.
- Regelmäßige Supervisionen und berufsspezifische Weiterbildungen bewahren vor einem zu einseitigen Blick und geben wichtige Impulse für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.
7. Qualitätssicherung
Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen. Letztmalig ist unsere Einrichtung im September 2024 extern zertifiziert worden. Interne Audits finden regelmäßig statt.
Außerdem zählen zu unseren qualitätssichernden Maßnahmen:
- Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen in regelmäßigen jährlichen Abständen
- Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination gem. Qualitätshandbuch
- Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
- Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
- Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
- Kooperation mit den zahlreichen Netzwerken
- Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt / Amtsvormund oder Amtspfleger bzw. Einzelvormund oder Einzelpfleger
- kontinuierliche und regelmäßige fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
- kontinuierliche und regelmäßige Supervision
- Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
- Krisenmanagement
- Anleitungen und hochqualitative Betreuung von Praktikanten durch eine/n Anleiter im Team sowie durch eine/n Mitarbeiter/in im Rahmen der Praxisanleitung des DRK östliche Altmark
- Einarbeitungskonzept für die Mitarbeiter/innen sowie Praktikanten/innen
- kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)1
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des sexualpädagogischen Konzeptes
- Einhaltung und kontinuierliche Evaluation des Gewaltschutzkonzeptes inklusive medien-konzeptionaler Anteile
- Kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Konzepte
- Partizipation und Beschwerdemanagement inkl. die Arbeit mit der Ombudstelle
- externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht und altersentsprechend in jeder Gruppe / Team kommuniziert (Gruppenstunden, Aushang)
- Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz in der pädagogischen Arbeit
- kontinuierliche Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
- Beratungen zu kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Einrichtung und damit verbundene tragfähige Investitionen
- Elterncoaching – siehe Konzept
- Begleitung der Jugendlichen durch die Kooperation mit dem „Careleaver“ Verein (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet.
Die Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes hat das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in unserer Einrichtung in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen örtlicher Jugendhilfe und unserer Einrichtung durch Klarheit der Aufgabenstellung immer optimiert werden.
Wir stellen geeignete und ausreichende Maßnahmen sicher, dass wir die Verpflichtungen aus den gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sowie die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensstandards und Handlungsrichtlinien mit allen Mitarbeitern umsetzen. (siehe sexualpädagogisches Konzept, Gewaltschutzkonzept, Partizipation und Beschwerdemanagement) Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Es werden die Rechte und Pflichten der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geregelt in Bezug auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung)
- § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
8. Kontaktdaten
DRK Kinder- und Jugendhäuser „Anne Frank“
Heerener Str. 29 a
39590 Tangermünde
Frau R. Ritzel
Tel.: 039322 / 72 21 16
psychologe@drk-stendal.de