Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen.
Hierzu zählen:
- Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
- Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
- Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
- Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
- Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
- Kooperation mit Netzwerken
- Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
- Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
- Supervision
- Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
- Krisenmanagement
- Anleitungen von Praktikanten
- Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
- Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
- Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
- Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,
- Medienkonzept i. A.
- Partizipation und Beschwerdemanagement
- Externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
- Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
- Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
- Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
- Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
- Elterncoaching – siehe Konzept
- Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins
- (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)
Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen.
Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet
Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt.