schwangerschaftsberatung-header.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Kinder- und Jugendhäuser
  3. Elterncoach

Elterncoach

Ansprechpartner

Birgit Schleinig
Leitung
b.schleinig@drk-stendal.de

Elfi Kobielski
e.kobielski@drk-stendal.de

Kinder- und Jugendhäuser
„Anne Frank“
Heerener Straße 29
39590 Tangermünde

Telefon: 039322 | 72 21 10
Fax: 039322 | 72 21 30

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Angebot des Elterncoaches interessieren.

Elterncoach für

  • 1. Art des Angebotes

    Das Angebot richtet sich an alle Eltern/Familien, deren Kinder und Jugendliche vorübergehend oder auf bestimmte Zeit in den DRK-Kinder- und Jugendhäusern betreut und begleitet werden. Die Beziehungen zu den Eltern / Familien / Sorgeberechtigten sind für die eigene Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von enormer Wichtigkeit und geben ihnen Wurzeln und somit Halt. Daher strebt das Konzept des Elterncoaches eine Festigung und Stabilität bei den Kontakten und Beurlaubungen und/oder eine Rückführung in den elterlichen Haushalt an.

    Die grundsätzliche Arbeitshaltung des Elterncoaches ist das Empowerment (Hilfe zur Selbsthilfe) sowie eine systemisch-lösungsorientierte und ressourcenorientierte Sichtweise. Die Eltern sind – vor dem Hintergrund ihrer individuellen Lebenserfahrungen und Betroffenheit – Experten ihrer eigenen Lebenssituation. Der Elterncoach versteht sich als Mentor, deren Rolle in einer wertschätzenden Kommunikation und einem kooperativen Arbeitsbündnis ("auf Augenhöhe") zwischen beiden Seiten realisiert wird.

    Die Idee, einen Elternbeauftragten im Leistungsangebot der DRK Kinder- und Jugendhäuser zu installieren, ist aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Arbeit mit den Eltern gewachsen. Während die Pädagogen der einzelnen Wohngruppen sowie die Heimpsychologin vordergründig Vertrauenspersonen und "Anwälte" der Kinder und Jugendlichen sind, fungiert der Elterncoach als Beistand und Coach der Eltern.

    Durch die klare Abgrenzung kann ein möglicher Interessen- und Vertrauenskonflikt, der durch eine intensive Zusammenarbeit der Pädagogen mit den Eltern und Kindern entstehen könnte, unterbunden werden.

  • 2. Zielgruppe

    Eltern, Pflegeeltern und Sorgeberechtigte, der Kinder und Jugendlichen aus den stationären Heimgruppen der DRK-Kinder und Jugendhäuser

  • 3. Voraussetzungen
    • Mitwirkungsbereitschaft der Eltern / Pflegeeltern / Familien oder Sorgeberechtigten

    • Wunsch der Kinder und Jugendlichen, den Kontakt zu den Eltern / Familien / Sorgeberechtigten aufbauen, halten bzw. intensivieren zu wollen

  • 4. Ziele
    • Um eine angemessene Erziehungskompetenz und Handlungssicherheit der Eltern möglich zu machen, ist die Sicherung einer lebbaren Existenzgrundlage (Arbeit, Bildung, Wohnen) fundamental. Daher ist es vorerst wichtig, die Eltern bei der Klärung ihrer lebenspraktischen und/oder finanziellen Problembereiche zu begleiten und wenn nötig zu entsprechenden Unterstützungsanbietern zu vermitteln.
    • Personale Ressourcen, wie die emotionale und soziale Intelligenz, Beziehungsfähigkeit, Selbstakzeptanz und Selbstwertüberzeugung, Bewältigungsoptimismus sowie ein positiver und aktiver Umgang mit Problemen und Veränderungen sind bedeutende präventive Kraftquellen jeder Person. Diese gilt es von den Eltern selbst bewusst und systematisch zu erkennen, zu aktivieren und zu nutzen. Der Elterncoach unterstützt und begleitet diesen Prozess sowie die Biografie Arbeit.  Nur so ist es ihnen häufig möglich, die künftigen Veränderungen und Herausforderungen, die die Rückführung ihres Kindes/Jugendlichen mit sich bringen, angemessen zu bewältigen.
    • Die Aktivierung und Stärkung der personalen Kompetenzen ist Grundlage für die Stärkung und Festigung der Erziehungskompetenz sowie der Handlungs- und Entscheidungssicherheit der Eltern. Diese wird innerhalb einzelner Settings intensiv trainiert.
    • Dabei wird jeder Besuch und jede Beurlaubung als Übungsphase angesehen und genutzt. Die vorher gemeinsam und detailliert festgelegten Aufgaben/Übungsaufträge sowohl für die Eltern als auch für das Kind/ die Kinder werden im Anschluss an die Beurlaubung intensiv reflektiert und ausgewertet. In Absprache mit den Sorgeberechtigten erfolgen Hausbesuche, um eine Anleitung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen
    • Positive Erfolgserlebnisse auf beiden Seiten schaffen Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und festigen die erlernten sowie angewendeten Handlungs- und Erziehungsweisen. Das wiederum gibt Sicherheit im eigenen Handeln und Tun, welches die Kinder und Jugendlichen als Orientierung so dringend benötigen. Negativerlebnisse während einer Beurlaubung können in Notsituationen direkt telefonisch mit den Erziehern besprochen oder nach der Beurlaubung mit dem Elterncoach intensiv ausgewertet werden. Die Übungsphasen nehmen sowohl im zeitlichen als auch im inhaltlichen Umfang bis zur Rückführung des Kindes stetig zu.
    • Es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den Pädagogen der Wohngruppen, in der das Kind vorübergehend lebt und betreut wird (u.a. Teilnahme an Team- und Fallberatungen). Die Phase vor der Rückführung ins Elternhaus dient auch innerhalb der Wohngruppe zur intensiven Vorbereitung, d. h. mit dem Kind/Jugendlichen wird ggf. in Form des Tokkensystems und einem Verhaltensplanes gezielt an den Verhaltenspunkten gearbeitet, die während der Beurlaubungen noch Schwierigkeiten bereiten.
    • Parallel zu diesen Entwicklungsprozessen wird angestrebt, die Eltern dazu anzuregen, ein stabiles soziales und/oder familiäres Netzwerk im Umfeld aufzubauen, auf das sie bereits während des Hilfeprozesses zurückgreifen und sich Unterstützung einholen können.
  • 5. Methoden und Arbeitsprinzipien

    Analysephase

    • Klärung der Kontaktbereitschaft und Anbahnung des Kontaktes zu den Eltern bzw. Sorgeberechtigten (Hilfestellung und Begleitung bei dem Erstellen des Erstbriefs/ Ersttelefonats/ Erstbesuchs etc.)
    • Welche Ressourcen und Potenziale sind innerhalb der Familie und v.a. bei den Eltern vorhanden?  (Erziehungskompetenz)
    • Wie ist die Familienkonstellation? Welche Rolle hat das Kind?
    • Ist eine Rückführung langfristig realisierbar?
    • Schließen eines gemeinsam aufgestellten Betreuungsvertrages mit den Sorgeberechtigten

    Intensivphase

    • Intensive Vorbereitung der Rückführung des Kin-des/Jugendlichen in den elterlichen Haushalt, d. h. die Eltern/Sorgeberechtigten dahingehend zu befähigen, ihre Ressourcen und Potenziale systematisch zu erkennen, zu aktivieren und zu nutzen.
    • Darauf aufbauend, wird die elterliche Erziehungskompetenz und die Entscheidungssicherheit besprochen und durch kurze Testphasen in Form von Besuchen und Beurlaubungen eingeübt, zunehmend gestärkt und gefestigt. Die Übungsphasen nehmen bis zur Rückführung sowohl im zeitlichen Umfang als auch von den inhaltlichen Anforderungen/Aufgaben bezüglich der Erziehung des Kindes stetig zu.
    • Beratungsgespräche zu besonderen Hilfen bzw. gesetzlichen Verfügungen

    Rückführung

    • Begleitung der Rückführung des Kindes/Jugendlichen in Form von Hausbesuchen oder durch telefonische Reflexionsgespräche.
    • Möglichkeit in Krisensituationen etc. den Elterncoach telefonisch erreichen zu können
    • Begleitung und Festigung der Erziehungskompetenz und Handlungssicherheit der Eltern in Form von Einzel- oder Familiengesprächen innerhalb oder auch außerhalb des Haushaltes.
  • 6. Besonderheiten
    • Möglichkeit der Durchführung von Elternseminaren in Hinblick auf die Stärkung der Handlungs- und Erziehungskompetenz sowie des Sharing-Ansatzes („geteiltes Leid ist halbes Leid“)
    • Ausgeschlossen ist die Weitergabe bzw. das ständige Besprechen von Informationen und Alltagsfragen, die, die Belange der Wohngruppe entsprechen (wird durch die Erzieher der Gruppe getan)
    • Biografie-Arbeit mit den Kindern und Jugendliche
    • Teilnahme an Hilfeplangesprächen und an Team- bzw. Fallberatungen in den Gruppen
    • Gespräche (Sprechstunde für die Kinder), Beobachtungen bzw. Kennen lernen der Kinder und Jugendlichen in der Gruppe (Gruppenalltag)
    • Eltern – Kind – Projekte in den Ferien
  • 7. Qualitätssicherung

    Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen.

    Hierzu zählen:

    • Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
    • Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
    • Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
    • Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
    • Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
    • Kooperation mit Netzwerken
    • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
    • Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
    • Supervision
    • Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
    • Krisenmanagement
    • Anleitungen von Praktikanten
    • Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
    • Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
    • Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,  
    • Medienkonzept i. A.  
    • Partizipation und Beschwerdemanagement
    • Externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
    • Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
    • Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
    • Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
    • Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • Elterncoaching – siehe Konzept
    • Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins
    • (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)

     

    Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen.

    Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.

    Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet

    Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt.

  • 8. Kontaktdaten

    DRK Kinder- und Jugendhäuser „Anne Frank“
    Heerener Str. 29 a 
    39590 Tangermünde

    Elterncoach: Frau P. Dornaus

    Telefon:  0178 / 45 86 26 6
    p.dornausdrk-stendal.de